Aktuell befindet sich das Projekt in der Leistungsphase Vorplanung. Hier werden die Grundlagen des Bauprojektes definiert:
Die Grundstruktur des Gebäudes wurde erarbeitet, Wohnungsgrößen festgelegt, die Erschließung sowohl des Supermarktes als auch der Wohnungen geprüft und die Tragstruktur festgelegt. Parallel wird die Genehmigungsfähigkeit bei den Behörden erfragt.
Um die Baugemeinschaft aufzubauen, werden weitere Interessierte gesucht, die in das Projekt einsteigen möchten und ihre Vorstellungen einbringen.
Im nächsten Schritt soll in die sog. Entwurfsplanung eingestiegen werden, in der die Wohnungen „durchgeplant“ werden und die Ideen und Wünsche der späteren Nutzer integriert werden. Auf Basis einer Standard-Baubeschreibung kann aus Varianten gewählt werden, mit sog. Sonderwünschen können individuelle Akzente gesetzt werden.
Zu der Gruppe der Initiatoren können sich weitere Bauparteien finden, die in einer Baugemeinschaft-GbR organisiert werden. Kontinuierlich stoßen im Verlauf weitere Mitglieder hinzu, die verbindlich für konkrete Einheiten in die GbR aufgenommen werden.
In der zweiten Hälfte des Jahres sollte die Planung soweit konkretisiert sein, dass ein Bauantrag gestellt werden kann.
Parallel zur Antragsbearbeitung bei den Behörden wird mit der Ausführungsplanung begonnen.
Mit einer Baugenehmigung wird in 2026 gerechnet.
Im Herbst 2026 kann mit der Umsetzung begonnen werden, da Penny gem. Mietvertrag die Ladenflächen noch bis September 2026 nutzen kann.
Somit wird nach Auslauf der Mietzeit der Abriss erfolgen und anschließend der Aushub der Baugrube sowie der Neubau.
Da ein möglichst hoher Vorfertigungsgrad in der Bauausführung angestrebt wird, wird von einer relativ kurzen Bauzeit ausgegangen. Sicher wird der Supermarkt hier vor den Wohnungen in die Nutzung gehen.
Ziel ist es, die Zeit bis Herbst 2026 gut für die Ausschreibung zu nutzen, um attraktive Firmen für die Bauausführung zu binden.
Noch vor dem Baubeginn werden die späteren Miteigentümer das Grundstück erwerben und nach Wohnungseigentumsgesetz teilen. Dadurch entstehen Grundbücher für jede einzelne Wohnung, die den Eigentümern direkt zugeordnet werden.
Das Grundstück und die Gemeinschaftseinrichtungen verbleiben im Gemeinschaftseigentum.
Die Tiefgarage und der Supermarkt werden von den Initiatoren finanziert, die Wohnungen von Einzelinvestoren.
… übernehmen die Wohnungseigentümer die Einheiten und ziehen in ihr neues Zuhause.
Die Verwaltung des Gebäudes erfolgt als Wohnungseigentümergemeinschaft und wird in der Regel langfristig von einer professionellen Hausverwaltung begleitet.